Lechner Management
Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen
Miet- und Nutzungsreglement zum Motorboot A. Mostes Pegaso 22
Das Miet- und Nutzungsreglement ist Bestandteil des Mietvertrages und legt speziell darauf Wert, dass Mieter die gesetzlichen Bestimmung kennen und achten.
1. Übernahme
1.1. Der Mieter hat sich mit einem anerkannten Bootsführerschein zu legitimieren und muss mindestens 25 Jahre alt sein.
1.2. Das Boot wird vollgetankt übergeben.
1.3. Vor Abfahrt ist der Zustand des Bootes zusammen mit dem Personal von Lechner Management zu kontrollieren und auf dem Zustandskontrollblatt (unten) einzutragen.
1.4. Der Mieter überprüft ob alle notwendigen Schiffspapiere an Bord sind.
1.5. Ebenfalls vor Abfahrt muss geprüft werden, ob das vorgeschriebene Rettungsmaterial und Feuerlöschgerät an Bord ist.
1.6. Jedes Boot ist mit einer Plakette mit der maximalen Zuladung versehen.
1.7. Lechner Management behält sich vor, den Mietvertrag zu annulieren wenn sich zeigen sollte, dass der Mieter nicht sachgemäss mit dem Boot umgehen kann.
2. Betrieb
2.1. Die Einhaltung des eidgenössischen Schifffahrtsrechtes sowie der lokalen kantonalen Bestimmungen ist vom Mieter jederzeit zu gewährleisten. Der Mieter haftet persönlich für alle geahndeten Verstösse gegen das Schifffahrtsrechtes.
2.2. Der Mieter amtet als Schiffsführer und ist als solcher für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich, insbesondere – der Einhaltung der maximalen Beladung (Personenanzahl) gemäss Eintrag im Schiffsausweis – der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Uferzonen sowie dem Seebecken der Stadt Zürich (siehe Plan) – die Vorschriften betreffend dem Befahren der Uferzonen – die Vorschriften betreffend den Betriebszeiten für Wasserski/Wakeboard (nur zwischen 08:00 und 21:00) sowie der Einhaltung aller geltenden Fahrregeln gemäss Schifffahrtsrecht
2.3. Der Mieter beachtet die Untiefen gemäss Seefahrtskarten und haftet für alle Schäden, die durch das Auflaufen auf Grund (Schiffsschraube!) entstehen. Beim Einfahren in eine Untiefe ist im Zweifelsfalle sofort der Motor abzustellen und der Antrieb (Z) hydraulisch anzuheben.
3. Abgabe
3.1. Das Boot ist vollgetankt abzugeben (Tankstelle im Hafen Buochs 24 Std. Selbstbedienung mit Kreditkarte oder Bargeld)
2.2. Es darf nur der gemäss Betriebsanleitung vorgesehene Treibstoff (bleifrei) getankt werden. Das Betanken mit Kanistern ist nicht zulässig. Die Benzinquittung ist bei der Abgabe vorzulegen
2.3. Bei der Abgabe erfolgt eine Zustandskontrolle des Bootes, eine Kontrolle des Bootszubehörs sowie der Sportgeräte. Für fehlendes oder defektes Zubehör oder Sportgeräte haftet der Mieter.
4. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar bei Abholung des Boots.
5. Versicherungen
5.1 Die Mietboote sind haftpflichtrechtlich bei der helvetia Versicherung für Drittschaden versichert. Zusätzlich ist jedes Boot vollkaskoversichert. Der Mieter trägt den Selbstbehalt von CHF 500.00.
5.2 Mutwillige Schäden, die durch unsachgerechtes Manövrieren, unzulässige Fahrtmanöver sowie bei Fahrten trotz Sturmwarnung entstehen sind vom Mieter vollumfänglich zu übernehmen.
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6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft. Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.